Allgemeine Geschäftsbedingungen für Korrektorate und Lektorate


Die rechtlichen Grundlagen zwischen dem Auftraggeber (zum Beispiel Autor) und dem Auftragnehmer (Lektor, Korrektor) regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein qualifiziertes Angebot abgeben hat und dieses vom Auftragnehmer angenommen wurde. Bei Korrektoraten und Lektoraten handelt es sich um Dienstleistungen gemäß dem Dienstvertragsrecht (§§611ff. BGB).


Korrektorat – ausschließlich für belletristische Manuskripte


Ziel des Korrektorates ist es, die höchstmögliche Reduzierung von Fehlern im Bereich Orthografie, Grammatik und Interpunktion im Ausgangstext des Auftraggebers zu erreichen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Änderungen so zu kennzeichnen, dass sie vom Auftragnehmer nachvollzogen werden können. Dazu ist es notwendig, mit identischer Software zu arbeiten. Texte für ein Korrektorat müssen in der Microsoft WORD Version 2007 erstellt und elektronisch übermittelt worden sein. Unterschiedliche Softwareversionen können zu neuen Fehlern führen, die dann aber nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen und weder eine Reklamationsgrundlage noch mögliche Haftungsansprüche durch den Auftraggeber ermöglichen.


Tolerierbare Fehlerquote


Korrektorate werden von Menschen durchgeführt. Somit ist es nicht möglich, eine Null-Fehler-Garantie zu geben, denn es ist menschlich, hier und da einmal einen Fehler zu übersehen. Besonders, wenn der Ausgangstext stark fehlerbehaftet ist und das Korrektorat unter Zeitdruck durch knappe Terminierung seitens des Auftraggebers erfolgen soll, kann das dazu führen, dass das ursprüngliche Ziel, ein weitgehend fehlerfreies Manuskript zurückzugeben, deutlich beeinträchtigt wird.

Als Ausgangsgröße für die Ermittlung einer tolerierbaren Fehlerquote im Korrektorat dient die Anzahl der Worte des Gesamtmanuskripts. Eine Restfehlermenge von einem Prozent liegt hier im Rahmen des Üblichen. Diese tolerierbare Fehlerquote wird vom Auftraggeber mit Annahme des Angebotes akzeptiert. Sollte die Fehlerquote wider Erwarten höher liegen, hat der Auftraggeber das Recht zur Reklamation. In diesem Fall muss eine schriftliche Auflistung aller noch vorhandenen Fehler spätestens sieben Tage nach Rückgabe des Textes beim Auftragnehmer eingereicht werden. Der Auftragnehmer erhält dann das Recht zur Nachbesserung, die jedoch nicht gesondert berechnet wird. Ein Recht auf möglichen Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag und Nichtzahlung des Honorars besteht nur dann, wenn der Auftragnehmer seine Pflichten grob fahrlässig verletzt hat oder eine weitere Nachbesserung unbegründet verweigert.


Lektorat – ausschließlich für belletristische Manuskripte


Während sich ein Korrektorat ausschließlich auf das Erkennen und Beseitigen von Fehlern im Bereich Orthografie, Grammatik und Interpunktion beschränkt, werden im Lektorat Stil und Ausdruck sowie die logischen Zusammenhänge des Textes überprüft. Außerdem erfolgt eine Prüfung der Formatierung (Absatzgestaltung, Asteriske etc.).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Änderungen im Text vorzunehmen. Vielmehr werden Kommentare erstellt, wenn solche stilistischen oder logischen Fehler vorhanden sind. Wo es sinnvoll erscheint, werden dem Auftraggeber Vorschläge unterbreitet, wie man bestehende Formulierungen ändern könnte. Grundsätzlich ist ein Korrektorat nicht Bestandteil des Lektorats und muss gesondert beauftragt und bezahlt werden. Zu unserer Philosophie gehört es jedoch, Fehler nicht einfach zu „übersehen“. Deshalb werden zu offensichtlichen Rechtschreib-, Grammatik- und Zeichensetzungsfehlern auch innerhalb des Lektorats Korrekturvorschläge – ohne gesonderte Berechnung – unterbreitet. Da der Schwerpunkt beim Lektorat jedoch auf anderen Dingen ruht, kann eine solche Korrektur ein professionelles Korrektorat bei weitem nicht ersetzen.


Honorarabrechnung


Das Versenden der Rechnung erfolgt elektronisch. Wird ein Postversand gewünscht, werden Versandgebühren in Rechnung gesetzt. Die Berechnung erfolgt nach Annahme des Korrektorats oder Lektorats, spätestens jedoch sieben Tage nach der Rücksendung des Manuskripts durch den Auftragnehmer, wenn kein zweiter Korrekturlauf in Anspruch genommen wird. Ersatzweise erfolgt die Berechnung nach Durchführung des zweiten Korrekturlaufes und Rücksendung des Textes an den Auftraggeber.


Das Zahlungsziel für alle Rechnungen beträgt sieben Tage ab Rechnungsdatum.

In bestimmten Fällen – besonders bei sehr umfangreichen Manuskripten – kann der Auftragnehmer eine Abschlagzahlung in Höhe von 50% des Gesamthonorars bereits bei der Auftragsannahme in Rechnung setzen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in Anrechnung gebracht. Falls dem Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.


Lieferung


Es werden ausschließlich elektronische Lieferungen akzeptiert. Die mit der Übermittlung verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. Nach abgeschlossenem Auftrag hat der Auftragnehmer keinerlei Verpflichtung, die ihm überlassenen Texte zu archivieren. Außerdem verpflichtet er sich, dass ihm überlassene Texte nicht auftragswidrig verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Im übrigen gilt das Deutsche Urheberrecht.


Verschwiegenheitsverpflichtung


Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer (E-Mail), leider nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet für solche Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.


Gerichtsstand


Je nach Zuständigkeit ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten das Amtsgericht in Lüdinghausen oder das Oberlandesgericht in Hamm/Westfalen.


Salvatorische Klausel


Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, werden alle anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Grundsätzlich sind die AGB Rechtsgrundlage für alle Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sollten sich Änderungen – zum Beispiel bei den persönlichen Daten – ergeben, sind diese unmittelbar an den Vertragspartner zu kommunizieren. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von diesen AGB, im Speziellen bezogen auf die Haftungsregelung, nicht erfasst.